Organisationsstruktur des Graduiertenkollegs
Das Graduiertenkolleg besitzt eine transparente Organisationsstruktur, die in einer Geschäftsordnung festgehalten ist. Die Kollegiatinnen und Kollegiaten sind durch ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter an nahezu allen Entscheidungen des Kollegs beteiligt und damit fest in die Ordnungsstruktur eingebunden. Damit ergibt sich folgende schematische Darstellung der Organe des Graduiertenkollegs:
Organe des Graduiertenkollegs
Das Graduiertenkolleg besteht aus folgenden Organen:
Das Professorium setzt sich aus Professorinnen und Professoren der Juristischen und der Philosophischen Fakultät zusammen. Die Mitglieder des Professoriums sollen zur selben Anzahl aus den jeweiligen Fakultäten stammen. Ihre Aufgabe ist es, die strategische Ausrichtung des Graduiertenkollegs zu bestimmen. Das Professorium tritt mindestens einmal pro Semester zusammen. Tritt ein Mitglied des Professoriums aus, so kann dieses ein assoziiertes Mitglied werden.
Die Sprecherin bzw. der Sprecher leitet das Graduiertenkolleg und vertritt dieses nach außen. Ferner obliegt der Sprecherin oder dem Sprecher die Erledigung der laufenden Angelegenheiten, insbesondere der Vollzug der Beschlüsse des Großen Rates. Die stellvertretende Sprecherin oder der stellvertretende Sprecher vertritt die Sprecherin oder den Sprecher des Graduiertenkollegs im Fall ihrer oder seiner Verhinderung. Die stellvertretende Sprecherin oder der stellvertretende Sprecher muss der jeweils anderen Fakultät als der Sprecherin oder des Sprechers entstammen.
Strategische Planung und Gestaltung des Studien-, Qualifikations- und Betreuungs-programms, die Initiierung neuer Forschungsprojekte sowie Personalentscheidungen wie die Wahl der Sprecher-Ebene werden durch den Großen Rat getätigt. Dieser ist als durch das gesamte Professorium erweiterter Kreis des Kleinen Rates zu verstehen, besteht also aus allen beteiligten Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, der Vertretung der promovierenden, der Postdoktorandin oder dem Postdoktoranden und der Koordinatorin oder dem Koordinator. Ferner entscheidet der Große Rat über die Aufnahme neuer Stipendiaten und des Post-Docs. Ebenso ist der Große Rat mit der Gestaltung des Gastwissenschaftlerprogrammes betraut.
Organisationsabläufe und alle Entscheidungen, die eine Beteiligung des Großen Rates nicht erfordern, werden durch den Kleinen Rat vollzogen. In diesem sind neben der Sprecherin bzw. dem Sprecher, auch die stellvertretende Sprecherin oder der stellvertretende Sprecher, die Vertretung der Promovierenden, die Postdoktorandin oder der Postdoktorand und die Koordinatorin oder der Koordinator vertreten.
Die Kollegiatinnen und Kollegiaten wählen aus ihrer Mitte zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter für zwei Semester, die ihre Interessen im Großen Rat und im Kleinen Rat gleichrangig repräsentieren. Hiermit sind sie an allen wichtigen Entscheidungen in einem transparenten Verfahren beteiligt. Ferner nehmen die Vertreterinnen oder Vertreter der Promovierenden Aufgaben der Information, Kommunikation und Meinungsbildung wahr.
Die Postdoktorandin oder der Postdoktorand steht den Kollegiatinnen und Kollegiaten als Ansprechpartner zur Verfügung, fungiert als Vermittlungsinstanz zwischen den Graduierten und dem Professorium und berät die Kollegiatinnen und Kollegiaten in allgemeinen promotionsbezogenen Fragen und veranstaltet nach Bedarf Arbeitstreffen zu theoretisch-methodischen oder methodologischen Fragen. Weitere Aufgaben der Postdoktorandin oder des Postdoktoranden sind die Planung und Leitung des Interdisziplinären Vertiefungsseminars, die Planung und Umsetzung der wissenschaftlichen Perspektiven und Schwerpunkte des Graduiertenkollegs, die wissenschaftliche Konzeption von Konferenzen und Vortragsreihen, die Organisation und Durchführung von Workshops und die Vernetzung mit anderen Forschungs-einrichtungen. Ferner obliegt es der Postdoktorandin oder dem Postdoktorand, das eigene Forschungsprojekt umzusetzen, mit dem sie oder er sich am Graduierten-kolleg bewarb.
Der Koordinatorin oder dem Koordinator obliegt die Unterstützung der Organe des Graduiertenkollegs sowie der Kollegiatinnen und Kollegiaten durch Konzeptions-, Organisations- und Verwaltungsleistung, Koordination und Vermittlung. Ferner zählen zu den Aufgaben die Durchführung von Steuerungstätigkeit, die Koordination und Kommunikation in Abstimmung mit den Organen des Graduiertenkollegs, die sachliche Organisation und Koordination von Veranstaltungen wie Workshops und Tagungen, die Vorbereitung, Begleitung und Aufarbeitung von Sitzungen der Organe sowie die Betreuung der Kollegiatinnen und Kollegiaten in allgemeinen Fragen.
Die individuellen Betreuungsausschüsse setzen sich aus je drei Hochschullehrenden zusammen, die Mitglieder des Professoriums und Assoziierte sein können. Ihre Aufgabe ist die fachliche Unterstützung und Überprüfung der Kollegiatinnen und Kollegiaten bei ihren Promotionsvorhaben. Die fachlich passende Zusammensetzung der Betreuungsausschüsse erfolgt in Absprache mit der Sprecher-Ebene des Graduiertenkollegs.
Assoziiert sind Hochschullehrende, die entweder aus dem Professorium ausgeschieden sind, sich jedoch weiter aktiv am Programm des Graduiertenkollegs beteiligen, oder aber solche, die eine wichtige Beratungsfunktion für das Forschungsprogramm einnehmen und darum aktiv an den regelmäßigen Veranstaltungen des Kollegs (Interdisziplinäres Graduiertenkolloquium) teilnehmen.
Die kooptierten Mitglieder sind mit dem Graduiertenkolleg eng verbundene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die einen aktiven, aber nicht regelmäßigen oder verbindlichen Beitrag zur Arbeit des Graduiertenkollegs beisteuern. Sie bilden die erste Ebene des wissenschaftlichen Netzwerks des Kollegs.